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   LSG Bayern, 14.06.2006 - L 3 U 49/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,23838
LSG Bayern, 14.06.2006 - L 3 U 49/04 (https://dejure.org/2006,23838)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14.06.2006 - L 3 U 49/04 (https://dejure.org/2006,23838)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14. Juni 2006 - L 3 U 49/04 (https://dejure.org/2006,23838)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintritt des Todes infolge eines Versicherungsfalls als Voraussetzung für einen Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen; Definition des Arbeitsunfalls; Geltendmachung eines Zeckenbisses als Arbeitsunfall wegen einer Tätigkeit im Wald; Verteilung der Beweislast ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

    Auszug aus LSG Bayern, 14.06.2006 - L 3 U 49/04
    Dabei setzt die Anerkennung eines Arbeitsunfalles voraus, dass die versicherte Tätigkeit (BSGE 61, 127, 130; 63, 270, 271), das Unfallereignis (BSGE 58, 80, 83) und die Erkrankung mit Gewissheit bewiesen sind.

    Eine Tatsache ist also dann bewiesen, wenn sie in so hohem Grade wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung vom Vorliegen der Tatsache zu begründen (BSGE 8, 59, 61; 48, 285; 58, 80, 83).

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Bayern, 14.06.2006 - L 3 U 49/04
    Dabei setzt die Anerkennung eines Arbeitsunfalles voraus, dass die versicherte Tätigkeit (BSGE 61, 127, 130; 63, 270, 271), das Unfallereignis (BSGE 58, 80, 83) und die Erkrankung mit Gewissheit bewiesen sind.
  • BSG, 22.06.1988 - 9a RVg 3/87

    Gewaltopferentschädigung - Angriff - Beweis - Feindselige Haltung

    Auszug aus LSG Bayern, 14.06.2006 - L 3 U 49/04
    Dabei setzt die Anerkennung eines Arbeitsunfalles voraus, dass die versicherte Tätigkeit (BSGE 61, 127, 130; 63, 270, 271), das Unfallereignis (BSGE 58, 80, 83) und die Erkrankung mit Gewissheit bewiesen sind.
  • BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61

    Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 14.06.2006 - L 3 U 49/04
    Selbst wenn man zu Gunsten der Klägerin von einer Beweiserleichterung auf Grund der Eigentümlichkeiten des vorliegenden Sachverhaltes - ein Zeckenbiss wird regelmäßig nicht wahrgenommen - ausgeht und damit an den Beweis verminderte Anforderungen gestellt werden (BSGE 19, 52, 56; 24, 25, 28 f.; Urteil vom 12.06.1990, 2 RU 58/89, HV-Info 1990, 2064) müssten tatsächliche Anhaltspunkte für einen Zeckenbiss am 28.09.2001 während der Arbeit Bs. vorliegen.
  • BSG, 12.06.1990 - 2 RU 58/89

    Arbeitsstätte; Unaufklärbarkeit; Unfallhergang; Weg

    Auszug aus LSG Bayern, 14.06.2006 - L 3 U 49/04
    Selbst wenn man zu Gunsten der Klägerin von einer Beweiserleichterung auf Grund der Eigentümlichkeiten des vorliegenden Sachverhaltes - ein Zeckenbiss wird regelmäßig nicht wahrgenommen - ausgeht und damit an den Beweis verminderte Anforderungen gestellt werden (BSGE 19, 52, 56; 24, 25, 28 f.; Urteil vom 12.06.1990, 2 RU 58/89, HV-Info 1990, 2064) müssten tatsächliche Anhaltspunkte für einen Zeckenbiss am 28.09.2001 während der Arbeit Bs. vorliegen.
  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

    Auszug aus LSG Bayern, 14.06.2006 - L 3 U 49/04
    Gewissheit bedeutet, dass ein vernünftiger, die Lebensverhältnisse klar überschauender Mensch keinen Zweifel hat (BSGE 32, 203, 207).
  • BSG, 29.09.1965 - 2 RU 61/60

    Beweiswürdigung - Beweislast des Versicherungsträgers - Feststellungslast - Nicht

    Auszug aus LSG Bayern, 14.06.2006 - L 3 U 49/04
    Selbst wenn man zu Gunsten der Klägerin von einer Beweiserleichterung auf Grund der Eigentümlichkeiten des vorliegenden Sachverhaltes - ein Zeckenbiss wird regelmäßig nicht wahrgenommen - ausgeht und damit an den Beweis verminderte Anforderungen gestellt werden (BSGE 19, 52, 56; 24, 25, 28 f.; Urteil vom 12.06.1990, 2 RU 58/89, HV-Info 1990, 2064) müssten tatsächliche Anhaltspunkte für einen Zeckenbiss am 28.09.2001 während der Arbeit Bs. vorliegen.
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